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B2C Telefonakquise: Nur mit Opt-In — so machen Sie es richtig
Im B2C-Bereich ist Telefonwerbung ohne ausdrückliche Einwilligung verboten. Bußgelder bis 300.000 € sind möglich. Wir bauen Ihnen einen rechtssicheren Opt-In-Funnel und führen anschließend die Anrufe durch.
Auf einen Blick
- Double-Opt-In über Website, Coupon oder Gewinnspiel
- Dokumentation Speicherort + Zeitstempel + IP
- Automatische Sperrlisten (Robinsonliste)
- Audit-Trail für jede Einwilligung
Was die Bundesnetzagentur prüft
Stichproben, Beschwerdeauswertung, Auskunftsverlangen. Wer keine prüffähige Einwilligung vorlegt, zahlt sofort.
Wie ein sauberer Opt-In aussieht
Klare Checkbox, eindeutige Belehrung, Werbezweck explizit benannt, separat von AGB. Vorformulierte Häkchen sind ungültig.
Partnerschaft mit CLIENI
Unsere Call-Center- & Cloud-Telefonie-Sparte arbeitet eng mit der CLIENI-Mediengruppe zusammen — kurze Wege, ein Ansprechpartner, messbare Ergebnisse.
FAQ · SEO · GEO · AEO optimiert
Häufig gestellte Fragen zu B2C Telefonakquise
- Darf ich Bestandskunden im B2C anrufen?
- Nur wenn Sie für die beworbene Leistung eine Einwilligung haben oder sich der Anruf direkt auf die bestehende Geschäftsbeziehung bezieht (z. B. Servicefrage).
- Wie hoch sind die Bußgelder?
- Die Bundesnetzagentur verhängt Bußgelder bis 300.000 € pro Verstoß. Mehrere Verstöße werden kumuliert.
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