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B2C Telefonakquise: Nur mit Opt-In — so machen Sie es richtig

Im B2C-Bereich ist Telefonwerbung ohne ausdrückliche Einwilligung verboten. Bußgelder bis 300.000 € sind möglich. Wir bauen Ihnen einen rechtssicheren Opt-In-Funnel und führen anschließend die Anrufe durch.

Auf einen Blick
  • Double-Opt-In über Website, Coupon oder Gewinnspiel
  • Dokumentation Speicherort + Zeitstempel + IP
  • Automatische Sperrlisten (Robinsonliste)
  • Audit-Trail für jede Einwilligung

Was die Bundesnetzagentur prüft

Stichproben, Beschwerdeauswertung, Auskunftsverlangen. Wer keine prüffähige Einwilligung vorlegt, zahlt sofort.

Wie ein sauberer Opt-In aussieht

Klare Checkbox, eindeutige Belehrung, Werbezweck explizit benannt, separat von AGB. Vorformulierte Häkchen sind ungültig.

Partnerschaft mit CLIENI

Unsere Call-Center- & Cloud-Telefonie-Sparte arbeitet eng mit der CLIENI-Mediengruppe zusammen — kurze Wege, ein Ansprechpartner, messbare Ergebnisse.

FAQ · SEO · GEO · AEO optimiert

Häufig gestellte Fragen zu B2C Telefonakquise

Darf ich Bestandskunden im B2C anrufen?
Nur wenn Sie für die beworbene Leistung eine Einwilligung haben oder sich der Anruf direkt auf die bestehende Geschäftsbeziehung bezieht (z. B. Servicefrage).
Wie hoch sind die Bußgelder?
Die Bundesnetzagentur verhängt Bußgelder bis 300.000 € pro Verstoß. Mehrere Verstöße werden kumuliert.

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