AI Act: Was seit dem 2. August 2026 für Cafés, Kanzleien, Handwerk und Shops gilt
Redaktion Clieni Media · · 5 Min. Lesezeit
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung (AI Act): Chatbots müssen Nutzern zeigen, dass sie mit einer KI sprechen, und Unternehmen müssen Deepfakes sowie bestimmte KI-Texte kennzeichnen. Der „Digital Omnibus zur KI“, seit 27. Juli 2026 in Kraft, hat vor allem die Regeln für Hochrisiko-KI auf Dezember 2027 und August 2028 verschoben, nicht aber die Pflichten für Unternehmen, die KI-Inhalte veröffentlichen. In Deutschland ist seit dem 29. Juli 2026 die Bundesnetzagentur Aufsichts- und Beschwerdestelle.
Was gilt seit dem 2. August 2026?
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der KI-Verordnung. Das Gesetz unterscheidet zwei Rollen: Anbieter entwickeln ein KI-System oder lassen es entwickeln und bringen es unter eigenem Namen auf den Markt. Betreiber nutzen ein KI-System beruflich in eigener Verantwortung. Ein Café, eine Kanzlei oder ein Handwerksbetrieb, der ChatGPT oder einen Bildgenerator einsetzt, ist in der Regel Betreiber. Wer KI nur privat nutzt, ist kein Betreiber im Sinne des Gesetzes.
Artikel 50 enthält vier Pflichten. Jeder Hinweis muss klar und erkennbar sein, spätestens bei der ersten Interaktion oder beim ersten Kontakt mit dem Inhalt erfolgen und barrierefrei sein.
- Anbieter: Systeme, die direkt mit Menschen interagieren, etwa Chatbots, so gestalten, dass die Menschen erfahren, dass sie mit einer KI zu tun haben, außer das ist offensichtlich.
- Anbieter: KI-erzeugte Bilder, Videos, Audio und Texte maschinenlesbar als künstlich erzeugt oder verändert markieren.
- Betreiber: Menschen informieren, wenn Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung eingesetzt wird.
- Betreiber: Deepfakes offenlegen und KI-Texte kennzeichnen, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren.
Was hat der Digital Omnibus verschoben?
Die EU-Kommission hatte am 19. November 2025 vorgeschlagen, die Umsetzung der KI-Verordnung zu vereinfachen. Parlament und Rat einigten sich am 7. Mai 2026, der „Digital Omnibus zur KI“ ist seit dem 27. Juli 2026 in Kraft. Die Transparenzpflichten für Betreiber hat er nicht verschoben. Die wichtigsten Änderungen:
- Hochrisiko-KI nach Anhang III, etwa in Personalauswahl oder Bildung: Pflichten gelten ab 2. Dezember 2027 statt ab 2. August 2026.
- Hochrisiko-KI in Produkten nach Anhang I: Pflichten gelten ab 2. August 2028.
- Maschinenlesbare Markierung: Anbieter generativer KI-Systeme, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, haben bis 2. Dezember 2026 Zeit. Die Frist gilt nur für diese Markierungspflicht der Anbieter.
- Neues Verbot ab 2. Dezember 2026: KI-Systeme, die sexuelle Inhalte ohne Einwilligung oder Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs erzeugen.
- KI-Kompetenz: Die Pflicht aus Artikel 4 bleibt, ist aber abgeschwächt.
Was müssen Café, Kanzlei, Handwerk und Shop konkret beachten?
Website-Chatbot: Wer einen fertigen Chatbot unverändert einbindet, ist Betreiber. Dafür, dass sich der Chatbot als KI zu erkennen gibt, ist der Anbieter verantwortlich. Wer einen Chatbot selbst entwickelt oder entwickeln lässt und unter eigenem Namen einsetzt, ist nach den Leitlinien der EU-Kommission selbst Anbieter. Ein Hinweis nur in den AGB oder ein allgemeiner Satz wie „Diese Website nutzt KI“ reicht laut den Leitlinien nicht. Als Beispiel nennen sie einen Chatbot, der das Gespräch mit dem Hinweis beginnt, dass er auf KI beruht.
Texte mit ChatGPT: Werbetexte und Produktbeschreibungen fallen nach den Leitlinien nicht unter die Kennzeichnungspflicht, solange sie keine Aussagen etwa zu Gesundheit, Verbrauchersicherheit oder Nachhaltigkeit enthalten. Anders ist es bei veröffentlichten Texten, die über Themen von öffentlichem Interesse informieren, etwa Politik, Justiz, Gesundheit oder Verbraucherschutz. Ein KI-Beitrag einer Kanzlei über ein neues Urteil kann darunter fallen. Er muss dann gekennzeichnet werden, außer ein Mensch hat ihn inhaltlich geprüft und eine Person oder das Unternehmen trägt die redaktionelle Verantwortung. Eine reine Rechtschreib- oder Grammatikprüfung genügt dafür nicht.
Bilder und Videos: Nach der KI-Verordnung müssen Betreiber hier nur Deepfakes kennzeichnen, also Inhalte, die echten Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlich echt wirken würden. Die Leitlinien nennen als Deepfake ein KI-Produktbild in der Werbung, das das Produkt anders oder besser aussehen lässt als in Wirklichkeit. Kein Deepfake ist ein echtes Produkt vor einem KI-Hintergrund, solange die Werbung nicht über das Produkt täuscht, und eine erkennbar fantastische Szene. Das Label muss für Menschen sichtbar oder hörbar sein. Die maschinenlesbare Markierung, die der Anbieter des KI-Werkzeugs setzt, reicht dafür nicht.
- Wer eine Agentur mit Werbung beauftragt und nicht selbst entscheidet, ob und wie sie KI einsetzt, ist laut den Leitlinien insoweit kein Betreiber.
- Deepfakes, die vor dem 2. August 2026 erzeugt wurden, müssen nicht nachträglich gekennzeichnet werden. Texte von öffentlichem Interesse, die vorher erzeugt, aber erst danach veröffentlicht werden, schon.
Was bedeutet die Pflicht zur KI-Kompetenz?
Artikel 4 gilt seit dem 2. Februar 2025 und verlangte ursprünglich, die KI-Kompetenz des Personals sicherzustellen. Seit dem Digital Omnibus müssen Anbieter und Betreiber Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag KI-Systeme bedienen oder nutzen. Ein bestimmtes Kompetenzniveau müssen sie ausdrücklich nicht garantieren.
Die Bundesnetzagentur empfiehlt drei Schritte: Bedarf ermitteln (wer nutzt welche KI wofür), passende Maßnahmen festlegen und die Maßnahmen dokumentieren, regelmäßig prüfen und auffrischen. Ein festes Schulungsformat gibt es nicht, eine Zertifizierungspflicht sieht die KI-Verordnung laut Bundesnetzagentur nicht vor. Sie weist aber darauf hin, dass fehlende KI-Kompetenz als Verletzung der Sorgfaltspflicht angesehen werden kann.
Wer kontrolliert das in Deutschland, und was droht bei Verstößen?
Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gesetz zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von künstlicher Intelligenz (KI-MIG). Die Bundesnetzagentur ist damit Marktüberwachungsbehörde, Anlaufstelle und Beschwerdestelle für die KI-Verordnung. Für kleine und mittlere Unternehmen bietet sie einen KI-Service Desk mit Informationen und einem Online-Werkzeug zur ersten Einschätzung der Risikoklasse.
Für Verstöße gegen die Transparenzpflichten sieht die KI-Verordnung Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder bis zu 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt der niedrigere Betrag als Obergrenze. Die Sanktionsregeln im Einzelnen legen die Mitgliedstaaten fest.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Die Leitlinien der EU-Kommission sind nicht verbindlich, verbindlich auslegen kann die KI-Verordnung nur der Europäische Gerichtshof.
EinordnungMeinung der Redaktion
Für die meisten kleinen Betriebe bleibt der Aufwand überschaubar: Werbetexte und echte Produktfotos vor KI-Hintergrund brauchen nach den Leitlinien kein Label, solange sie nicht täuschen. Ernst nehmen sollten Unternehmen zwei Punkte, den KI-Hinweis im Chatbot und realistische KI-Bilder, die wie echte Fotos wirken. Eine kurze, dokumentierte Einweisung der Mitarbeitenden in die genutzten KI-Werkzeuge ist mit wenig Aufwand erledigt.
Häufige Fragen
Muss ich Texte kennzeichnen, die ich mit ChatGPT schreibe?
Werbetexte und Produktbeschreibungen in der Regel nicht. Kennzeichnen müssen Sie veröffentlichte KI-Texte, die über Themen von öffentlichem Interesse informieren, außer ein Mensch hat sie inhaltlich geprüft und jemand trägt die redaktionelle Verantwortung.
Muss mein Website-Chatbot sagen, dass er eine KI ist?
Ja, außer das ist offensichtlich. Die Pflicht trifft den Anbieter des Chatbots. Wer ihn selbst entwickelt oder entwickeln lässt und unter eigenem Namen einsetzt, ist selbst Anbieter. Der Hinweis muss spätestens bei der ersten Interaktion erscheinen.
Wurden die Kennzeichnungspflichten verschoben?
Nein. Der Digital Omnibus hat vor allem die Regeln für Hochrisiko-KI verschoben. Nur Anbieter generativer KI-Systeme, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, haben für die maschinenlesbare Markierung bis 2. Dezember 2026 Zeit.
Brauchen Mitarbeitende ein KI-Zertifikat?
Nein. Laut Bundesnetzagentur sieht die KI-Verordnung keine Zertifizierungspflicht vor. Unternehmen müssen Maßnahmen zur KI-Kompetenz ergreifen, die Bundesnetzagentur empfiehlt, diese zu dokumentieren.
Quellen
- 01EU-Kommission (EN): Rechtsrahmen für KI, Zeitplan und AI Omnibus
- 02Rat der EU (EN): Endgültiger Text des Digital Omnibus zur KI
- 03AI Act Service Desk der EU-Kommission (EN): Artikel 50, Transparenzpflichten
- 04EU-Kommission (EN): Leitlinien zu den Transparenzpflichten nach Artikel 50 (20.07.2026)
- 05AI Act Service Desk der EU-Kommission (EN): Artikel 99, Sanktionen
- 06Bundesnetzagentur: Zentrale Rolle bei der Umsetzung der KI-Verordnung (29.07.2026)
- 07Bundesnetzagentur: KI-Kompetenz